Baselland

Material zum Thema Anstellung

Anstellung von Religionslehrpersonen

Die Anstellung von Religionslehrperson liegt in der Hoheit der einzelnen Kirchgemeinde. Dies geschieht im Rahmen der Weisungen des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland.

Die Fachstelle unterstützt und berät die Kirchenpflegen in allen Fragen der Anstellung und Personalführung. 

Im Folgenden sind wichtige Dokumente zusammengestellt.