Anstellung von Religionslehrpersonen
Die Anstellung von Religionslehrperson liegt in der Hoheit der einzelnen Kirchgemeinde. Dies geschieht im Rahmen der Weisungen des Kirchenrates der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland.
Die Fachstelle unterstützt und berät die Kirchenpflegen in allen Fragen der Anstellung und Personalführung.
Im Folgenden sind wichtige Dokumente zusammengestellt.